Entfernen von Wespennester
Entfernen von Wespennestern
Da der Großteil der Wespenarten unter Naturschutz steht, und nicht vernichtet werden darf, kann die Feuerwehr nur bei „Gefahr im Verzug“, sprich Gefährdung der Gesundheit, Allergien oder Gefahr für Kinder und Säuglinge, Wespennester entfernen. In allen anderen Fällen sind Kammerjäger oder Imker zu verständigen, die dafür ausgebildet und mit dem Umgang vertraut sind.
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